KLASSE AM
Der Führerschein der Klasse AM (ehemals M) ist sozusagen der „kleine Bruder“ der Klasse A1! Du darfst diesen Führerschein ebenfalls mit 16 Jahren erwerben!
Jedoch gibt es bei diesem Führerschein andere Auflagen als bei der Klasse A1. Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du nur Kleinkrafträder bis maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren. Ein weiterer Nachteil dieser Führerscheinklasse ist, dass du mit deinem Roller auch nicht auf die Autobahn darfst, denn dort gilt eine Minimalgeschwindigkeit von 60 km/h. Darüber hinaus wird dir keine Probezeit für den Autoführerschein angerechnet, das heißt du startest beim Auto regulär mit zwei Jahren Probezeit.
Der große Vorteil ist jedoch, dass der Führerschein wesentlich günstiger ist, denn du musst keine Sonderfahrten absolvieren und sparst so jede Menge Geld. Darüber hinaus brauchst du auch deutlich weniger Fahrstunden, sodass dein Geldbeutel noch mehr geschont wird.
Wir hoffen, dir mit diesem kleinen Einstieg die Angst vor dem Führerschein der Klasse M etwas nehmen zu können – und würden uns freuen, wenn du den Führerschein der Klasse AM bei uns absolvierst.
Viel Spaß in der mobilen Welt wünscht dir die Fahrschule Jendritzki UG aus Braunschweig!
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Wichtige Eckdaten
- Führerschein ab 16 Jahren (Beginn schon mit 15 1/2 möglich).
- Du darfst Roller bis maximal 50 cm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.
- Autobahnen sind leider Tabu für dich.
- Keine Anrechnung der Probezeit auf den Autoführerschein.
- Theorieprüfung ist einfacher.
- Die Prüfungszeit liegt hier bei 45 Minuten
- Du benötigst ein biometrisches Passfoto, eine Bescheinigung über die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einen erfolgreichen Sehtest.